Krankenkassen
Krankenkassen unterstützen Leistungen zur Primärprävention lt. §20 Abs.1 SGB V
Maßnahmen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern. Welche Maßnahmen die jeweilige Krankenkasse bezuschusst, entscheidet jede Kasse für sich.