Krankenkassen

 

Krankenkassen unterstützen Leistungen zur Primärprävention lt. §20 Abs.1 SGB V

Maßnahmen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern. Welche Maßnahmen die jeweilige Krankenkasse bezuschusst, entscheidet jede Kasse für sich.

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